Maklerprovision-Rechner

Mit dem Maklerprovision-Rechner berechnen Sie Maklercourtage, Mehrwertsteuer (19 % MwSt.), Käufer- und Verkäuferanteile sowie den Nettoerlös präzise online.

873.9K Berechnungen Aktualisiert · 2026-05-14 Lokale Ausführung · Kein Daten-Upload
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So nutzen Sie den Maklerprovision-Rechner

Der Maklerprovision-Rechner ermöglicht Ihnen eine schnelle, transparente und verlässliche Berechnung aller Maklerkosten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Ganz gleich, ob Sie ein Eigenheim erwerben, eine Eigentumswohnung veräußern oder als Makler Angebote erstellen: Mit dem Maklerprovision-Rechner schlüsseln Sie Netto-Provision, gesetzliche Mehrwertsteuer (19 % MwSt.) und die Anteile von Käufer und Verkäufer in Sekundenschnelle auf.

  1. Kaufpreis eingeben: Tragen Sie den vereinbarten oder anvisierten Kaufpreis der Immobilie in das entsprechende Eingabefeld ein.
  2. Provisionsart wählen: Wählen Sie, ob die Maklergebühr als prozentualer Anteil des Kaufpreises (z. B. 3,57 % oder 7,14 %) oder als fixer Pauschalbetrag berechnet wird.
  3. Mehrwertsteuersatz & Modus anpassen: Passen Sie den Umsatzsteuersatz an (Standard in Deutschland: 19 %) und wählen Sie, ob die MwSt. auf den Nettobetrag aufgeschlagen oder aus dem Bruttobetrag herausgerechnet werden soll.
  4. Kostenträger festlegen: Bestimmen Sie die Kostenverteilung (Verkäufer zahlt, Käufer zahlt oder gesetzliche 50/50-Teilung).
  5. Ergebnis ablesen: Der Maklerprovision-Rechner liefert Ihnen sofort die exakte Netto-Provision, die enthaltene Mehrwertsteuer, die Bruttogesamtsumme sowie den Nettoerlös für den Verkäufer und die Gesamterwerbskosten für den Käufer.

Nutzen Sie den Maklerprovision-Rechner für eine fundierte Budgetplanung und vergleichen Sie verschiedene Provisionsmodelle mühelos vor dem Notartermin.

Formel & Funktionsweise — Maklerprovision-Rechner

Der Maklerprovision-Rechner nutzt standardisierte finanzmathematische Formeln zur exakten Ermittlung der Maklercourtage und der anfallenden Steuerbeträge:

Netto-Provision = Kaufpreis × Provisionssatz (in %)
Mehrwertsteuer (MwSt.) = Netto-Provision × Mehrwertsteuersatz (19 %)
Brutto-Provision (Gesamt) = Netto-Provision + Mehrwertsteuer

Wenn Sie vom Bruttobetrag ausgehend die Netto-Provision ermitteln möchten (Mehrwertsteuer herausrechnen):

Netto-Provision = Brutto-Provision ÷ (1 + Mehrwertsteuersatz)
Mehrwertsteuer = Brutto-Provision − Netto-Provision
ParameterBeschreibungTypischer Wert (Deutschland)
KaufpreisNotariell beurkundeter Kaufpreis der ImmobilieVariabel (z. B. 350.000 €)
ProvisionssatzProzentualer Honorarsatz des Immobilienmaklers3,00 % bis 6,00 % netto (3,57 % bis 7,14 % brutto)
MehrwertsteuersatzGesetzliche Umsatzsteuer auf Maklerdienstleistungen19 % (in Deutschland)
KostenteilungAufteilung zwischen Käufer und Verkäufer nach § 656c BGB50 % Käufer / 50 % Verkäufer

Dank dieser transparenten Formeln stellt der Maklerprovision-Rechner sicher, dass alle Nebenkosten für beide Vertragsparteien lückenlos nachvollziehbar sind.

Praktische Rechenbeispiele mit dem Maklerprovision-Rechner

Beispiel 1: Standard-Immobilienkauf mit hälftiger Teilung (50/50)

Ein Einfamilienhaus wird für 400.000 € verkauft. Die vereinbarte Gesamtprovision beträgt 7,14 % inkl. 19 % MwSt. (entspricht 6 % netto):

  • Gesamte Brutto-Provision: 400.000 € × 0,0714 = 28.560 €
  • Enthaltene Netto-Provision: 28.560 € ÷ 1,19 = 24.000 €
  • Enthaltene Mehrwertsteuer (19 %): 24.000 € × 0,19 = 4.560 €
  • Anteil Käufer (50 %): 14.280 € brutto (Gesamtkaufkosten: 414.280 € zzgl. weiterer Kaufnebenkosten)
  • Anteil Verkäufer (50 %): 14.280 € brutto (Nettoerlös: 385.720 €)

Der Maklerprovision-Rechner schlüsselt diese Zahlen übersichtlich für beide Parteien auf.

Beispiel 2: Fixprovision mit ausgewiesener Mehrwertsteuer

Ein Makler vereinbart eine Festpreisprovision von 5.000 € netto zzgl. 19 % Mehrwertsteuer:

  • Netto-Provision: 5.000 €
  • Mehrwertsteuer (19 %): 5.000 € × 0,19 = 950 €
  • Brutto-Gesamtprovision: 5.950 €

Auch solche Festbetragsvereinbarungen berechnet der Maklerprovision-Rechner präzise und zuverlässig.

Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision in Deutschland

Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a bis 656d BGB) die Provisionspraxis bundesweit einheitlich:

  • Gesetzliche Halbteilung (§ 656c BGB): Beauftragen beide Parteien den Makler, kann die Provision nur zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer verlangt werden.
  • Verbot der einseitigen Abwälzung (§ 656d BGB): Schließt der Verkäufer den Vertrag allein mit dem Makler ab, darf er maximal 50 % der Courtage auf den Käufer übertragen – und dies auch erst nach Nachweis der eigenen Zahlung verlangen.
  • Textformerfordernis (§ 656a BGB): Ein Maklervertrag für Wohnungen und Einfamilienhäuser bedarf zwingend der Textform (z. B. E-Mail, PDF), mündliche Absprachen sind unwirksam.
  • Ausnahmen: Die Regelung gilt für private Verbraucher beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Beim Kauf von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder unbebauten Grundstücken bleibt die Provisionsverteilung weiterhin frei verhandelbar.

Mit unserem Maklerprovision-Rechner behalten Sie bei allen Konstellationen den vollen Überblick über Ihre Rechte und finanziellen Verpflichtungen.

Typische Anwendungsbereiche für den Maklerprovision-Rechner

Der Maklerprovision-Rechner eignet sich für zahlreiche praktische Einsatzbereiche in der Immobilienwirtschaft und privaten Finanzplanung:

  • Immobilienkäufer: Zur genauen Ermittlung der Kaufnebenkosten und zur exakten Vorbereitung der Baufinanzierung.
  • Immobilienverkäufer: Zur verlässlichen Kalkulation des tatsächlichen Nettoerlöses nach Abzug aller Maklerhonorare.
  • Immobilienmakler: Zur transparenten und schnellen Erstellung rechtssicherer Provisionsabrechnungen und Exposé-Angaben.
  • Finanzberater & Banken: Zur exakten Budget- und Nebenkostenanalyse im Rahmen von Immobilienkreditanträgen.
  • Kapitalanleger & Vermieter: Zur Ermittlung der steuerlich absetzbaren Anschaffungsnebenkosten bei vermieteten Renditeobjekten.

Der Maklerprovision-Rechner bietet Ihnen maximale Transparenz und spart wertvolle Zeit bei jeder Immobilientransaktion.

Häufige Fragen zu Maklerprovision-Rechner

Wie wird die Maklerprovision mit Mehrwertsteuer berechnet?

Die Maklerprovision wird meist als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet (z. B. 3,57 % oder 7,14 % inkl. 19 % MwSt.). Bei einem Nettosatz von 3 % multipliziert man den Kaufpreis mit 0,03 und schlägt 19 % MwSt. (Faktor 1,19) auf.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf in Deutschland?

Seit der gesetzlichen Neuregelung (§ 656c BGB) wird die Maklerprovision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatkäufer in der Regel zu gleichen Teilen (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einer Brutto-Maklerprovision heraus?

Um die Netto-Provision aus dem Bruttobetrag zu ermitteln, dividiert man den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 % MwSt.). Die Differenz zwischen Brutto und Netto entspricht der anfallenden Umsatzsteuer.

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Kauf einer Immobilie?

Nein. Das reine Bestellerprinzip (wer den Makler beauftragt, zahlt 100 %) gilt nur bei der Vermietung von Wohnraum. Beim Immobilienkauf greift bei privaten Wohnobjekten die gesetzliche Doppelprovision (Halbteilung).

Wann wird die Maklercourtage fällig?

Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers entsteht und wird erst fällig, sobald ein rechtswirksamer notarieller Kaufvertrag für die vermittelte Immobilie unterzeichnet und beurkundet wurde.

Werden meine eingegebenen Daten und Kaufpreise gespeichert?

Nein. Alle Berechnungen im Maklerprovision-Rechner erfolgen vollständig lokal in Ihrem Webbrowser. Es werden zu keinem Zeitpunkt persönliche Daten oder Angaben an externe Server übertragen.