Maklercourtage-Rechner

Mit dem Maklercourtage-Rechner berechnen Sie die Maklerprovision für Käufer und Verkäufer beim Immobilienkauf schnell, transparent und auf den Cent genau.

807.9K Berechnungen Aktualisiert · 2026-08-28 Lokale Ausführung · Kein Daten-Upload
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So nutzen Sie den Maklercourtage-Rechner

Der Maklercourtage-Rechner ermöglicht Ihnen eine präzise und transparente Ermittlung der anfallenden Maklerprovision beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Anlageobjekt – mit dem Maklercourtage-Rechner berechnen Sie in wenigen Sekunden die Gesamtkosten sowie die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer:

  1. Kaufpreis eingeben: Tragen Sie den notariellen Verkaufspreis der Immobilie in den Maklercourtage-Rechner ein.
  2. Provisionsmodell wählen: Entscheiden Sie sich zwischen einem prozentualen Provisionssatz oder einem festen Pauschalbetrag.
  3. Provisionssatz festlegen: Geben Sie den vereinbarten Gesamtprozentsatz (z. B. 7,14 % inkl. MwSt.) oder die Pauschale ein.
  4. Kostenverteilung anpassen: Bestimmen Sie den prozentualen Käuferanteil (in der Regel 50 % nach gesetzlicher Hälfteteilung).
  5. Ergebnis analysieren: Der Maklercourtage-Rechner zeigt Ihnen sofort die gesamte Maklerprovision, den Käuferanteil, den Verkäuferanteil sowie den verbleibenden Nettoerlös des Verkäufers an.

Formel & Berechnungsgrundlagen — Maklercourtage-Rechner

Die mathematische Berechnung im Maklercourtage-Rechner folgt den im deutschsprachigen Raum etablierten Standards für Immobilienvermittlungen:

Gesamtprovision = Kaufpreis × (Gesamtprovisionssatz ÷ 100)
Käuferanteil = Gesamtprovision × (Käuferanteil in % ÷ 100)
Verkäuferanteil = Gesamtprovision − Käuferanteil
Nettoerlös Verkäufer = Kaufpreis − Verkäuferanteil − Sonstige Nebenkosten
ParameterBedeutung im Maklercourtage-Rechner
KaufpreisNotariell beurkundeter Kaufpreis der Immobilie
GesamtprovisionssatzVertraglich vereinbarter Prozentsatz (üblicherweise inklusive 19 % Mehrwertsteuer)
KäuferprovisionAnteil der Maklercourtage, den der Immobilienkäufer trägt
VerkäuferprovisionAnteil der Maklercourtage, den der Immobilienverkäufer trägt
NettoerlösReiner Auszahlungsbetrag für den Verkäufer nach Abzug aller Vermittlungskosten

Gesetzliche Regelung zur Verteilung der Maklerkosten (§§ 656a–656d BGB)

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland für den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Privatpersonen ein bundesweites Gesetz zur Verteilung der Maklercourtage. Der Maklercourtage-Rechner berücksichtigt diese gesetzlichen Vorgaben:

  • Gesetzliche Hälfteteilung: Beauftragt der Verkäufer den Immobilienmakler, darf er maximal 50 % der Courtage auf den Käufer übertragen. Eine Abwälzung von mehr als der Hälfte ist gesetzlich unwirksam.
  • Nachweispflicht vor Fälligkeit: Der Käufer muss seinen Anteil erst bezahlen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil an der Provision bereits beglichen hat.
  • Textformerfordernis: Maklerverträge für Wohnimmobilien bedürfen zwingend der Textform (z. B. E-Mail oder Vertragsschriftstück); mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
  • Ausnahmen: Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke oder gewerbliche Käufer gilt diese Regelung nicht; hier bleibt die Provision frei verhandelbar.

Marktübliche Maklerprovision nach Bundesland

In Deutschland ist die Höhe der Maklercourtage gesetzlich nicht gedeckelt, sondern Verhandlungssache. Dennoch haben sich feste regionale Marktsätze etabliert, die Sie im Maklercourtage-Rechner anwenden können:

BundeslandMarktübliche Gesamtprovision (inkl. MwSt.)Käuferanteil (ca.)Verkäuferanteil (ca.)
Baden-Württemberg5,95 % – 7,14 %2,98 % – 3,57 %2,98 % – 3,57 %
Bayern5,95 % – 7,14 %2,98 % – 3,57 %2,98 % – 3,57 %
Berlin7,14 %3,57 %3,57 %
Brandenburg7,14 %3,57 %3,57 %
Bremen5,95 % – 7,14 %2,98 % – 3,57 %2,98 % – 3,57 %
Hamburg5,95 % – 7,14 %2,98 % – 3,57 %2,98 % – 3,57 %
Hessen5,95 % – 7,14 %2,98 % – 3,57 %2,98 % – 3,57 %
Niedersachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %3,57 %
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %3,57 %
Saarland7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %3,57 %
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %3,57 %

Praktische Rechenbeispiele mit dem Maklercourtage-Rechner

Beispiel 1: Kauf einer Eigentumswohnung für 350.000 € (50/50 Teilung)

  • Kaufpreis: 350.000 €
  • Gesamtprovision (7,14 % inkl. MwSt.): 24.990 €
  • Käuferanteil (3,57 %): 12.495 €
  • Verkäuferanteil (3,57 %): 12.495 €
  • Nettoerlös für den Verkäufer: 337.505 €

Beispiel 2: Einfamilienhaus für 500.000 € mit 5,95 % Provision

  • Kaufpreis: 500.000 €
  • Gesamtprovision (5,95 % inkl. MwSt.): 29.750 €
  • Käuferanteil (2,975 %): 14.875 €
  • Verkäuferanteil (2,975 %): 14.875 €
  • Nettoerlös für den Verkäufer: 485.125 €

Praxistipps für Käufer und Verkäufer beim Maklercourtage-Rechner

  • Provision verhandeln: Da es keine starre gesetzliche Gebührenordnung gibt, können Sie den Provisionssatz insbesondere in gefragten Lagen oder bei hochpreisigen Immobilien verhandeln.
  • Kaufnebenkosten einplanen: Neben der Maklercourtage fallen beim Immobilienkauf Grunderwerbsteuer (3,5 % bis 6,5 %), Notargebühren (ca. 1,5 %) und Grundbucheintragungskosten (ca. 0,5 %) an.
  • Fälligkeit prüfen: Bezahlen Sie die Maklerrechnung erst nach wirksamem Notartermin und schriftlicher Bestätigung der verabredeten Teilung.
  • Steuervorteile nutzen: Vermieter und gewerbliche Investoren können die Maklerkosten als Werbungskosten oder Anschaffungsnebenkosten steuerlich geltend machen.

Nutzen Sie den Maklercourtage-Rechner vor jedem Immobilienkauf und -verkauf, um Ihre Gesamtkosten exakt zu kalkulieren und Verhandlungen optimal vorzubereiten.

Häufige Fragen zu Maklercourtage-Rechner

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf in Deutschland?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Verbraucher die gesetzliche Hälfteteilung (§§ 656a–656d BGB). Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlt der Käufer maximal 50 % der gesamten Maklerprovision.

Wie hoch ist die marktübliche Maklercourtage nach Bundesland?

Die marktübliche Gesamtprovision liegt in Deutschland meist zwischen 5,95 % und 7,14 % (inkl. 19 % MwSt.) des notariellen Kaufpreises. Bei hälftiger Teilung tragen Käufer und Verkäufer jeweils zwischen 2,98 % und 3,57 %.

Wann wird die Maklerprovision fällig und wann muss gezahlt werden?

Die Maklercourtage wird erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam beurkundet wurde. Zudem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, nachdem der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil beglichen hat.

Ist die Maklercourtage steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Kapitalanlage-Immobilien zählt die Maklerprovision zu den absetzbaren Anschaffungsnebenkosten bzw. Werbungskosten. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist die Courtage steuerlich in der Regel nicht absetzbar.

Gilt die Hälfteteilung auch für Mehrfamilienhäuser und Grundstücke?

Nein, die gesetzliche Hälfteteilung gilt ausschließlich für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen beim Kauf durch Privatpersonen. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten oder reinen Baugrundstücken bleibt die Provision frei verhandelbar.

Werden meine eingegebenen Kaufpreis- und Provisionsdaten gespeichert?

Nein. Alle Berechnungen im Maklercourtage-Rechner erfolgen vollständig lokal und in Echtzeit in Ihrem Webbrowser; es werden keinerlei Daten an externe Server übertragen.