Mieterhöhung-Rechner

Mit dem praktischen Mieterhöhung-Rechner berechnen Sie die neue Miete, monatliche Mehrkosten sowie prozentuale Erhöhungen schnell, präzise und transparent.

996.7K Berechnungen Aktualisiert · 2026-08-28 Lokale Ausführung · Kein Daten-Upload
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So nutzen Sie den Mieterhöhung-Rechner

Der Mieterhöhung-Rechner ermöglicht Mietern und Vermietern eine schnelle, transparente und fehlerfreie Kalkulation von Mietanpassungen. Ob Sie die Auswirkungen einer prozentualen Mieterhöhung prüfen oder feste monatliche Aufschläge hochrechnen möchten – der Mieterhöhung-Rechner liefert Ihnen alle Kennzahlen in Echtzeit:

  1. Aktuelle Monatsmiete eingeben: Tragen Sie im Mieterhöhung-Rechner Ihre bisherige monatliche Nettokaltmiete ein.
  2. Erhöhungsart wählen: Entscheiden Sie sich im Mieterhöhung-Rechner zwischen einer prozentualen Anpassung (%) oder einem festen monatlichen Erhöhungsbetrag (€).
  3. Erhöhungssatz oder Betrag definieren: Geben Sie den Prozentsatz (z. B. 15 % gemäß Kappungsgrenze) oder die gewünschte Mehrzahlung pro Monat ein.
  4. Mietdauer festlegen: Bestimmen Sie die Anzahl der Monate, um die kumulierten Mehrkosten über die gesamte Vertragslaufzeit zu ermitteln.
  5. Ergebnisse sofort ablesen: Der Mieterhöhung-Rechner berechnet unmittelbar die neue Monatsmiete, den monatlichen Differenzbetrag sowie die Gesamtausgaben vor und nach der Anpassung.

Formeln & mathematische Grundlagen im Mieterhöhung-Rechner

Der Mieterhöhung-Rechner basiert auf bewährten mathematischen Standardformeln für prozentuale und absolute Mietanpassungen:

1. Prozentuale Mieterhöhung

Wenn die Miete um einen festgelegten Prozentsatz angehoben wird, nutzt der Mieterhöhung-Rechner folgende Formel:

Neue Miete = Aktuelle Miete × (1 + Erhöhungssatz ÷ 100)
Monatliche Erhöhung = Neue Miete − Aktuelle Miete
Gesamte Mehrkosten = Monatliche Erhöhung × Mietdauer in Monaten

2. Fester Erhöhungsbetrag

Bei einem festen monatlichen Aufschlag berechnet der Mieterhöhung-Rechner:

Neue Miete = Aktuelle Miete + Fester Erhöhungsbetrag
Prozentuale Erhöhung = (Fester Erhöhungsbetrag ÷ Aktuelle Miete) × 100
Gesamte Mehrkosten = Fester Erhöhungsbetrag × Mietdauer in Monaten
KennzahlFormelzeichen / VariableBeschreibung
Aktuelle Miete$M_{\text{alt}}$Bisherige monatliche Nettokaltmiete vor der Erhöhung
Neue Miete$M_{\text{neu}}$Zukünftige monatliche Kaltmiete nach Wirksamkeit der Erhöhung
Erhöhungssatz$p$Prozentsatz der Mietsteigerung (z. B. 15 % oder 20 %)
Monatliche Erhöhung$\Delta M$Monatlicher Mehrbetrag ($M_{\text{neu}} - M_{\text{alt}}$)
Mietdauer$n$Betrachteter Zeitraum in Monaten
Gesamte Mehrkosten$K_{\text{gesamt}}$Kumulierte Zusatzkosten über den gesamten Zeitraum $n$

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Mieterhöhungen

In Deutschland unterliegen Mieterhöhungen strengen gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn Sie den Mieterhöhung-Rechner nutzen, sollten Sie die folgenden rechtlichen Grundlagen beachten:

1. Ortsübliche Vergleichsmiete & Mietspiegel (§ 558 BGB)

Vermieter dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Die Vergleichsmiete wird meist durch den qualifizierten oder einfachen Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde ermittelt. Auch bei voller Ausschöpfung der Prozentsätze darf die neue Kaltmiete den Mietspiegelwert nicht überschreiten.

2. Gesetzliche Kappungsgrenze

Die gesetzliche Kappungsgrenze schützt Mieter vor übermäßigen Preissprüngen:

  • Reguläre Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen.
  • Abgesenkte Kappungsgrenze: In Kommunen mit nachgewiesen angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine herabgesetzte Grenze von maximal 15 % in drei Jahren.

3. Jahressperrfrist und Überlegungsfrist

  • Wartefrist: Zwischen zwei Mieterhöhungsverlangen muss mindestens ein Jahr liegen. Da die Mieterhöhung erst nach einer zweimonatigen Zustimmungsfrist wirksam wird, darf die Miete frühestens nach 15 Monaten tatsächlich ansteigen.
  • Überlegungsfrist: Dem Mieter steht der restliche Monat des Zugangs plus zwei volle Kalendermonate Bedenkzeit zu, um der Mieterhöhung zuzustimmen oder Einwände zu erheben.

Praktische Rechenbeispiele mit dem Mieterhöhung-Rechner

Beispiel 1: Gesetzliche Kappungsgrenze von 15 % ausschöpfen

Eine Mieterin zahlt aktuell eine Kaltmiete von 800 € pro Monat. Der Vermieter verlangt eine Anpassung um 15 % über einen Zeitraum von 24 Monaten:

  • Aktuelle Monatsmiete: 800,00 €
  • Prozentuale Erhöhung: 15 %
  • Monatlicher Erhöhungsbetrag: 800 € × 0,15 = 120,00 €
  • Neue Monatsmiete: 800 € + 120 € = 920,00 €
  • Gesamte Mehrkosten (24 Monate): 120 € × 24 = 2.880,00 €

Beispiel 2: Fester monatlicher Erhöhungsbetrag

Ein Vermieter passt die Kaltmiete von 1.100 € um einen festen Betrag von 75 € monatlich an:

  • Aktuelle Monatsmiete: 1.100,00 €
  • Fester Aufschlag: 75,00 € pro Monat
  • Neue Monatsmiete: 1.100 € + 75 € = 1.175,00 €
  • Prozentualer Anstieg: (75 € ÷ 1.100 €) × 100 ≈ 6,82 %
  • Mehrkosten über 12 Monate: 75 € × 12 = 900,00 €

Mietvertragsarten und Mieterhöhungsregeln im Überblick

VertragsartGesetzliche GrundlageMechanismus der MieterhöhungGilt die Kappungsgrenze?
Standard-Mietvertrag§ 558 BGBAnpassung an ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel)Ja (15 % oder 20 % in 3 Jahren)
Indexmiete§ 557b BGBKopplung an den Verbraucherpreisindex (VPI)Nein (Kopplung an Inflationsrate)
Staffelmiete§ 557a BGBFeste Erhöhungsstufen und Zeitpunkte im Vertrag fixiertNein (Stufen sind bindend vereinbart)
Modernisierungsmiete§ 559 BGBUmlage von bis zu 8 % der Modernisierungskosten pro JahrNein (Eigene Kappung: 2–3 €/m² in 6 Jahren)

Typische Anwendungsbereiche für den Mieterhöhung-Rechner

  • Mieter: Mieterhöhungsverlangen des Vermieters auf rechnerische Richtigkeit und gesetzliche Höchstgrenzen überprüfen.
  • Vermieter: Geplante Mietanpassungen gesetzeskonform kalkulieren und Mehrerträge für die Immobilienrendite prognostizieren.
  • Budget- und Finanzplanung: Die künftige finanzielle Belastung des Haushaltsbudgets für 12, 24 oder 36 Monate im Voraus planen.
  • Vergleichsrechnungen: Unterschiedliche Erhöhungsszenarien wie Indexmiete, Staffelmiete und Vergleichsmiete gegenüberstellen.

Mit dem Mieterhöhung-Rechner behalten Sie bei jeder Mietanpassung die volle Kostenkontrolle und treffen fundierte finanzielle Entscheidungen.

Häufige Fragen zu Mieterhöhung-Rechner

Wie hoch darf eine Mieterhöhung maximal ausfallen (Kappungsgrenze)?

In Deutschland darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen (§ 558 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %. Zudem darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Wie berechnet der Mieterhöhung-Rechner die neue Monatsmiete?

Der Mieterhöhung-Rechner berechnet die neue Miete wahlweise über einen prozentualen Aufschlag oder einen festen monatlichen Erhöhungsbetrag und weist zusätzlich die monatlichen und gesamten Mehrkosten über die gewählte Mietdauer aus.

Welche Wartefristen und Ankündigungsfristen gelten für Vermieter?

Eine Mieterhöhung zur Vergleichsmiete darf frühestens ein Jahr nach Einzug oder der letzten Mieterhöhung angekündigt werden. Wirksam wird sie frühestens nach 15 Monaten. Mieter haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Indexmiete oder Staffelmiete?

Nein. Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB) richtet sich die Erhöhung nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Bei einer Staffelmiete (§ 557a BGB) sind die Zeitpunkte und Erhöhungsbeträge bereits im Mietvertrag fest vereinbart.

Wie werden Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt?

Nach § 559 BGB dürfen Vermieter bis zu 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete umlegen. Innerhalb von sechs Jahren darf die Monatsmiete dadurch um höchstens 3 €/m² (bzw. 2 €/m² bei Mieten unter 7 €/m²) steigen.

Werden meine eingegebenen Daten auf einem Server gespeichert?

Nein. Alle Berechnungen im Mieterhöhung-Rechner finden vollständig und lokal in Ihrem Webbrowser statt. Es werden keinerlei personenbezogene Daten oder Mietbeträge übertragen oder gespeichert.